Der Auftragsverarbeitungsvertrag Schritt Nr. 2

Eckdaten

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45 Minuten
4 Kapitel

Der Auftragsverarbeitungsvertrag

Verarbeitet eine Organisation personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen. Eine Auftragsverarbeitung liegt immer dann vor, wenn personenbezogene Daten, für die Ihre Organisation über „die Mittel und Zwecke der Verarbeitung…entscheidet“ (also „Verantwortlicher“ ist) von einer anderen Organisation in jedweder Form bearbeitet werden. Die DSGVO sieht dabei wirklich jedwede Form vor, selbst die pure Möglichkeit, die personenbezogenen Daten zu sichten ohne irgendwas damit zu tun. Letzteres ist der Grund, warum auch mit IT-Dienstleistern, die mit den personenbezogenen Daten gar nicht arbeiten sollen, sondern lediglich für die Lauffähigkeit der IT-Systeme zuständig sind, ein AVV geschlossen werden muss. 

Die Bearbeitung des Musters erfordert vor allem bei „ausgegrauten“ Passagen Ihre Aufmerksamkeit. Alles andere sollte selbsterklärend sein. Wenn Sie nicht wissen, welche personenbezogenen Daten exakt verarbeitet werden sollen, erkundigen Sie sich bei denen, die das konkret tun. 

Vorlage Auftragsverarbeitungsvertrag (DOCX)Aufbewahrungsfristen (PDF)